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Der Zeitungsverlag Krause GmbH & Co. KG ist mit Anerkennung der AGB berechtigt, von der SCHUFA eine Auskunft über den Kunden zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen. Ist nach dem Ergebnis der Kreditwürdigkeitsprüfung zu erwarten, dass die Durchsetzung von Forderungen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, sieht der Zeitungsverlag Krause GmbH & Co. KG von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.