Der Zeitungsverlag Krause GmbH & Co. KG ist mit Anerkennung der AGB berechtigt, von der SCHUFA eine Auskunft
über den Kunden zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen. Ist nach dem Ergebnis der
Kreditwürdigkeitsprüfung zu erwarten, dass die Durchsetzung von Forderungen mit erheblichen Schwierigkeiten
verbunden ist, sieht der Zeitungsverlag Krause GmbH & Co. KG von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in
diesem Fall nicht zustande.